Hier zählt das WIR!

Jugendschutzkonzept

FC Hilzingen 07 - Kinder- und Jugendschutzkonzept Stand 02.02.2026

Beschlussdatum: 02.02.2026
Vereinsverantwortliche*r Kinderschutz (Vorstand) Manfred Graf
Anlaufstelle / Vertrauenspersonen Sebastian Gruber und Elizabeth Emily Mears
Kommunikation an Mitglieder: Homepage, Elternabend, Trainerinformation, Aushang

Dieses Konzept ergänzt das bestehende Jugendkonzept des Vereins um verbindliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz.

1. Präambel und Zielsetzung
Der FC Hilzingen 07 versteht sich als Ort, an dem Kinder und Jugendliche Fußball in einem sicheren, wertschätzenden und entwicklungsfördernden Umfeld erleben sollen. Ausgehend vom vereinseigenen Leitgedanken 'Hier zählt das WIR!' und dem bereits veröffentlichten Jugendkonzept ergänzt dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept die sportlichen und pädagogischen Ziele des Vereins um verbindliche Regeln zur Prävention, Sensibilisierung und Intervention.
Ziel dieses Konzepts ist es, Grenzverletzungen, Übergriffe, Diskriminierung, Mobbing, Vernachlässigung sowie jede Form psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt frühzeitig zu verhindern, Hinweise ernst zu nehmen und im Verdachts- oder Krisenfall strukturiert zu handeln.
Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen des Vereins, insbesondere für Vorstandsmitglieder, Jugendleitung, Trainer*innen, Betreuer*innen, Übungsleitende, Teamverantwortliche, Fahrer*innen bei Vereinsfahrten, Helfer*innen bei Veranstaltungen sowie weitere Personen, die im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Es gilt für den gesamten Kinder- und Jugendbereich des FC Hilzingen 07 - insbesondere für Training, Spiele, Turniere, Kabinen- und Duschbereiche, Fahrten, Übernachtungen, Vereinsveranstaltungen, digitale Kommunikation und die Nutzung von Bild- und Videomaterial.

2. Risikoanalyse des Vereins
Der Verein hat typische Situationen identifiziert, in denen Kinder und Jugendliche besonderen Schutz benötigen. Die Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich sowie nach besonderen Vorfällen, personellen Veränderungen oder neuen Angebotsformen überprüft.

Risikobereich Mögliche Gefährdung Vereinsmaßnahme
Training und Spielbetrieb Grenzverletzende Ansprache, unangemessene Strafen, Bloßstellung, körperlich übergriffiges Verhalten. Verhaltenskodex, Trainerregeln, Schulung, klare Meldewege.
Kabinen- und Duschsituation Fehlende Intimsphäre, unangemessene Nähe, Betreten ohne Anlass. Regeln zur Wahrung der Intimsphäre, Vier-Augen-Situationen vermeiden, Sensibilisierung.
Einzelgespräche / Einzeltraining Abhängigkeit, Intransparenz, unbeobachtete Situationen.
Einzeltermine nur transparent, möglichst in Sichtweite oder mit weiterer Aufsichtsperson
Fahrten und Übernachtungen Unklare Aufsicht, Nähe- und Machtgefälle, fehlende Dokumentation.
Klare Zuständigkeiten, eFZ-Prüfung (erweitertes Führungszeugnis), Informationspflicht gegenüber Eltern, getrennte Unterbringung.
Digitale Kommunikation Unangemessene Chats, späte Einzelkontakte, grenzüberschreitende Inhalte. Vereinsbezogene Kommunikation transparent, möglichst über Gruppen / Eltern, keine privaten Inhalte.
Fotos und Videos Verletzung von Persönlichkeitsrechten, unangemessene Veröffentlichung. Sensibler Umgang mit Bildmaterial, Beachtung von Datenschutz und Einwilligungen.
Konflikte im Team Mobbing, Ausgrenzung, Diskriminierung, psychischer Druck. Frühes Ansprechen, Vertrauenspersonen, dokumentiertes Vorgehen, ggf. externe Hilfe.


3. Zuständigkeiten im Verein
3.1 Vereinsverantwortliche*r für Kinderschutz auf Vorstandsebene
Der Vorstand benennt als verantwortliche Person auf Vorstandsebene: Manfred Graf, Jugendleiter Kontakt: manfred.graf@fchilzingen.de
Diese Person ist für die Einführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des Schutzkonzepts verantwortlich. Sie koordiniert die Umsetzung im Verein, sorgt für die Befassung des Vorstands und ist im Krisenfall Teil der vereinsinternen Entscheidungsstruktur.
3.2 Ansprechpartner*innen / Anlaufstelle außerhalb des Vorstands
Als vereinsinterne Anlaufstelle außerhalb des Vorstands benennt der FC Hilzingen 07 Vertrauenspersonen. Nach der derzeit öffentlich sichtbaren Vereinsinformation sind dies Sebastian Gruber und Elizabeth Emily Mears.
Die Vertrauenspersonen hören zu, nehmen Hinweise vertraulich entgegen, dokumentieren Meldungen sachlich, sichern bei Bedarf sofortigen Schutz, informieren die zuständige Vorstandsverantwortung und vermitteln - wenn erforderlich - an externe Fachstellen, den Landesverband oder weitere Beratungsstellen weiter.
Die Vertrauenspersonen sollen regelmäßig geschult werden. Ihre Erreichbarkeit wird den Mitgliedern über die Vereinswebsite, Elterninformationen, Trainerinformationen und Aushänge bekannt gemacht.
3.3 Grundsätze der Zusammenarbeit
• Kinderschutz ist Leitungsaufgabe und gleichzeitig Aufgabe aller im Verein Tätigen.
• Hinweise werden ernst genommen; Betroffene werden geschützt und respektvoll behandelt.
• Es gilt das Vier-Augen-Prinzip nur eingeschränkt: Persönliche Gespräche sollen transparent geführt werden; wenn möglich ist eine weitere erwachsene Person in räumlicher Nähe.
• Niemand führt im Verdachtsfall eigene Ermittlungen durch. Fachliche Unterstützung wird frühzeitig einbezogen.

4. Verhaltenskodex des Vereins
Mit Vorstandsbeschluss verpflichtet der FC Hilzingen 07 alle für den Verein Tätigen sowie alle Vereinsmitglieder auf folgende Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
1. Verantwortung übernehmen: Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung, Diskriminierung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und jeder Form von Gewalt.
2. Rechte achten: Wir achten die Würde, Intimsphäre und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen.
3. Grenzen respektieren: Wir nehmen persönliche Grenzen wahr und respektieren sie im Umgang miteinander.
4. Entwicklung fördern: Wir fördern die sportliche und persönliche Entwicklung altersgerecht, fair und ohne entwürdigenden Leistungsdruck.
5. Vorbild sein: Wir leben Respekt, Fairness, Toleranz und einen wertschätzenden Sprachgebrauch.
6. Daten schützen: Wir gehen mit personenbezogenen Daten sowie Bild- und Videomaterial verantwortungsvoll und datenschutzkonform um.
7. Aktiv handeln: Bei Hinweisen auf Grenzverletzungen oder Gefährdungen informieren wir unverzüglich die zuständige Anlaufstelle des Vereins.
Verpflichtungserklärung: Alle Trainer*innen, Betreuer*innen, Jugendverantwortlichen und weiteren im Kinder- und Jugendbereich eingesetzten Personen bestätigen die Kenntnis und Einhaltung des Verhaltenskodex schriftlich.

5. Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Helfer*innen
Für den Trainings- und Betreuungsalltag gelten ergänzend folgende verbindliche Regeln:
• Körperliche Kontakte erfolgen nur sportlich notwendig, altersangemessen und für das Kind nachvollziehbar.
• Hilfestellungen im Training werden angekündigt; eine ablehnende Reaktion eines Kindes wird respektiert.
• Kabinen, Duschen und Sanitärräume werden nur aus berechtigtem Anlass betreten; die Intimsphäre ist strikt zu wahren.
• Einzeltrainings, Einzelgespräche oder Heimfahrten mit einzelnen Kindern/Jugendlichen erfolgen nur transparent, abgesprochen und dokumentierbar.
• Private Geschenke, exklusive Sonderbeziehungen oder private Geheimnisse zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen sind zu vermeiden.
• Kommunikation über Messenger oder soziale Medien erfolgt vereinsbezogen, sachlich und möglichst transparent unter Einbezug von Eltern bzw. Gruppenchats.
• Abwertende, sexualisierte, diskriminierende oder einschüchternde Sprache ist untersagt.
• Bei Fahrten, Turnieren und Übernachtungen gelten klare Aufsichtsregeln; Kinder und Jugendliche werden nicht gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht, sofern dies nicht ausdrücklich pädagogisch begründet, transparent geregelt und zulässig ist.

6. Informationsveranstaltung und Sensibilisierung
Der Verein führt mindestens einmal pro Saison oder bei Bedarf eine Informationsveranstaltung für Trainer*innen, Betreuer*innen und weitere im Jugendbereich tätige Personen durch. Bestandteil ist eine Kurzschulung zu Grenzverletzungen, Nähe und Distanz, Meldewegen, digitaler Kommunikation sowie zum Umgang mit Verdachtsfällen.
Neue Trainer*innen, Betreuer*innen und Helfer*innen erhalten das Schutzkonzept, den Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln vor ihrem ersten Einsatz im Kinder- und Jugendbereich.

Die Durchführung der Informationsveranstaltungen wird durch Teilnehmerliste, Datum und Kurzprotokoll dokumentiert.

Datum Format Leitung Nachweis
02.02.2026 Trainer-/Betreuerschulung Manfred Graf, Uwe Sicken Teilnehmerliste und Kurzprotokoll


7. Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)
Alle Trainer*innen und Betreuer*innen sowie alle weiteren Personen, die im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Vereinsfahrten, Ausflüge bzw. Turniere mit Übernachtung begleiten, müssen vor dem Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen.
Ohne erfolgte Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses ist ein Einsatz im kinder- und jugendbezogenen Bereich des Vereins ausgeschlossen.
Auch bei Verweigerung der Vorlage oder bei einschlägigen Eintragungen erfolgt kein Einsatz im Kinder- und Jugendbereich. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Vorstand unter Beachtung des Schutzauftrags und ggf. unter Hinzuziehung externer Fachberatung.
7.1 Verfahren
Die Wiedervorlage erfolgt regelmäßig, spätestens nach 5 Jahren.
• Die zuständige Vorstandsverantwortung informiert betroffene Personen über die Pflicht zur Vorlage.
• Das Führungszeugnis wird ausschließlich eingesehen; eine Kopie wird nicht dauerhaft zur Personalakte genommen.
• Dokumentiert werden Name der Person, Datum der Einsichtnahme, Ergebnis der Prüfung ('keine einschlägige Eintragung' bzw. 'Einsatz nicht möglich') sowie das Datum der nächsten Wiedervorlage.

8. Interventionsleitlinien im Krisen- oder Verdachtsfall
Bei Hinweisen auf Grenzverletzungen, Übergriffe oder andere Gefährdungen gilt folgendes abgestuftes Vorgehen:
1. Ruhe bewahren und Schutz sichern: Die betroffene Person wird ernst genommen. Unmittelbarer Schutz und Sicherheit haben Vorrang.
2. Beobachtungen sachlich dokumentieren: Wahrnehmungen, Aussagen, Datum, Uhrzeit, Beteiligte und bereits getroffene Maßnahmen werden zeitnah und wertungsfrei dokumentiert.
3. Anlaufstelle informieren: Unverzügliche Information der Vertrauensperson bzw. der zuständigen Vorstandsverantwortung.
4. Keine eigenen Ermittlungen: Es werden keine Vorwürfe im Alleingang aufgeklärt und keine Konfrontationen ohne fachliche Abstimmung geführt.
5. Externe Fachberatung einbeziehen: Bei gewichtigen Verdachtsmomenten werden zuständige externe Fachstellen, der Landesverband oder weitere Beratungsstellen hinzugezogen.
6. Informationshoheit begrenzen: Kenntnis erhalten nur diejenigen Personen, die zur Gefahrenabwehr, Beratung oder Entscheidung erforderlich sind.
7. Öffentlichkeit geregelt informieren: Äußerungen nach außen erfolgen ausschließlich über die vom Vorstand festgelegten verantwortlichen Personen.
8.1 Sofortmaßnahmen
• In akuten Gefahrensituationen werden unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen getroffen.
• Wenn erforderlich, werden Erziehungsberechtigte, Polizei, Jugendamt oder medizinische Hilfe eingeschaltet.
• Der Verein arbeitet mit Behörden und Fachstellen kooperativ zusammen.

9. Kommunikation im Verein
Der FC Hilzingen 07 informiert seine Mitglieder, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen über dieses Schutzkonzept, die benannten Ansprechpersonen, den Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln.
Die Kommunikation erfolgt mindestens über die Vereinswebsite, Elterninformationen bzw. Elternabende, Informationen an Trainer*innen und Betreuer*innen sowie durch vereinsinterne Aushänge oder vergleichbare Veröffentlichungen.
Änderungen an Zuständigkeiten oder Meldewegen werden zeitnah veröffentlicht.

Kommunikationsweg Inhalt Stand / Nachweis
Homepage Vertrauenspersonen, Kontaktdaten, Kurzbeschreibung des Meldewegs, Verweis auf Schutzkonzept. bereits vorhanden / ergänzen
Elternabend obliegt jedem Trainer der jeweiligen Jugend Trainerinformation
Trainerinformation Aushändigung Kodex, Regeln und Meldewege. 09.03.2026
Aushang / Vereinsheim Kurzinformation mit Kontaktdaten. 09.03.2026


10. Inkrafttreten, Überprüfung und Fortschreibung
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft.
Es wird mindestens einmal jährlich, nach besonderen Vorkommnissen oder bei organisatorischen Veränderungen überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
Verantwortlich für die Fortschreibung ist die benannte Person auf Vorstandsebene in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen und der Jugendleitung.

Ort, Datum: 02.02.2026, Hilzingen
Für den Vorstand: Dietmar Egle, Stefan Hägele
Für die Anlaufstelle / Vertrauenspersonen: Sebastian Gruber & Emily Mears / Vertrauenspersonen

Anlage 1 - Kurzprotokoll Vorstandsbeschluss
Der Vorstand des FC Hilzingen 07 beschließt am 02.02.2026 das vorliegende Kinder- und Jugendschutzkonzept einschließlich Verhaltenskodex, Verhaltensregeln, Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis sowie Interventionsleitlinien.
Der Vorstand verpflichtet alle im Verein tätigen Personen zur Beachtung dieses Konzepts und beauftragt die benannte Vorstandsverantwortung mit der Umsetzung und Fortschreibung.

Beschlussdatum 02.02.2026
Vorstandsverantwortliche*r Dietmar Egle, Manfred Graf
Anlaufstelle außerhalb des Vorstands Sebastian Gruber und Elizabeth Emily Mears
Kommunikationswege Homepage, Elternabend, Trainerinformation, Aushang
Nächste Überprüfung 02.02.2031